Fragen Sie uns.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Mietverhältnis.
Soweit Sie keine Antwort auf Ihre Fragen finden, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.
Unser qualifiziertes Team hilft Ihnen gern weiter!
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Wohnungssuche:
Unsere aktuellen Wohnungen finden Sie auf unserer Homepage unter dem Link Wohnimmobilien.
Abschluss eines Mietvertrages:
Wenn Sie sich für eine Wohnung bei uns bewerben möchten, benötigen Sie hierfür eine Selbstauskunft, die Sie bei der Wohnungsbesichtigung bekommen oder sich auch von unserer Homepage herunterladen können. Diese wird dann mit folgenden Unterlagen zusammen bei uns eingereicht: Einverständniserklärung für die Schufa-Auskunft, die Vor-Vermieterbescheinigung, eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) sowie Kopien Ihrer Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate.
Keine. Die Zahlungen der ersten Miete sowie der Kaution erfolgt vor der Übergabe. Die Schlüssel und ein Wohnungsprotokoll, in dem die tatsächlichen Gegebenheiten festgehalten werden, erhalten Sie beim Übergabetermin von uns. Somit werden in der Regel keine weiteren Unterlagen von Ihnen benötigt.
Seit dem 01.06.2015 hat der Gesetzgeber das sogenannte Bestellerprinzip bei der Vermietung von Wohnungen in Kraft treten lassen. Dies bedeutet, dass derjenige den Makler zu bezahlen hat, der ihn beauftragt hat. Haben Sie keinen Makler beauftragt, für Sie eine Wohnung zu suchen, müssen Sie auch keine Provision zahlen.
Die Bonitätsabfrage ist eine Information über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse. Hier wird Ihre Zahlungsfähigkeit überprüft.
Genehmigungspflichtig:
Kleintiere sind vom Gesetzgeber her ohne Einwilligung des Vermieters zugelassen, sofern sie keine Hausbewohner und Nachbarn belästigen. Jede andere Tierhaltung, insbesondere Hunde und Katzen, ist beim Vermieter zu melden und von diesem zu genehmigen.
Die Aufnahme einer weiteren Person bedarf der Mitteilung des Mieters und Genehmigung des Vermieters. Hier ist zu beachten, dass eine Wohnung nicht überbelegt wird. Eine Einzimmerwohnung darf daher auch nur von Einzelpersonen bewohnt werden. Außerdem wird aufgrund der Genehmigung die entsprechende Meldebescheinigung ausgefüllt. Eine Briefvorlage hierzu finden Sie bei uns im Formularcenter.
Bauliche Veränderungen jeglicher Art am bzw. im Mietobjekt, insbesondere Eingriffe in die bauseitige Ausstattung, sind generell nicht erlaubt.
Nur so ist gewährleistet, dass der Vermieter den Mieter auf seine Pflichten (Einhalten von Ruhezeiten, ordnungsgemäßes Aufstellen/Anschließen, Anbringung eines Wasserstopps, Abschließen einer Hausratversicherung für die Kostenübernahme des Schadens bei Wasseraustritt, etc.) hingewiesen hat.
Folgende Punkte müssen aus rechtlichen Gründen in Schriftform geregelt und können nicht, wie eine Menge anderer Anliegen, telefonisch durch unsere Mitarbeiter erledigt werden, und zwar:
In diesem Fall teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Hierzu können Sie sich gern unser SEPA-Formular herunterladen. Dies benötigen wir mit Ihrer Original-Unterschrift.
Hierzu reichen Sie uns bitte eine von allen Mietern unterschriebene Kündigung ein.
Für sämtliche Änderungen, die sich auf das Vertragsverhältnis beziehen, wie z.B. Entlassung eines Vertragspartners aus dem Mietverhältnis, Änderung des Familiennamens etc., benötigen wir Ihr Anliegen in Schriftform. Entsprechende Vorlagen finden Sie bei uns im Formularcenter.
Kleintiere sind vom Gesetzgeber her ohne Einwilligung des Vermieters zugelassen, sofern sie keine Hausbewohner und Nachbarn belästigen. Jede andere Tierhaltung, insbesondere Hunde und Katzen, ist beim Vermieter zu melden und von diesem zu genehmigen.
Diese Vorhaben sind genehmigungspflichtig und bedürfen einer schriftlichen Anfrage des Mieters, damit das weitere Vorgehen genau abgestimmt werden kann und es während oder bei Beendigung des Mietverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter zu keinen Streitigkeiten kommt.
Nebenkosten:
Eine Aufstellung der Heiz- und Betriebskosten gemäß § 2 der Betriebskostenverordnung ist Bestandteil Ihres Mietvertrages und ist diesem auch beigefügt.
Der Gesetzgeber gibt dem Vermieter bis zum 31.12. des Folgejahres Zeit, die Abrechnung zu erstellen. Damit eventuelle Betriebskostenvorauszahlungen für das Jahr noch angepasst werden können, sind wir bemüht, die Abrechnung schnellstmöglich zu erstellen. Sollte die Abrechnung für die Einreichung der Einkommensteuererklärung noch nicht vorliegen, kann ohne Probleme beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragt werden.
Auch der Erdgeschossmieter kann den Aufzug nutzen. Mit diesem Recht ist der Mieter auch verpflichtet, die Kosten hierfür mitzutragen.
Hausgemeinschaft:
Das Treppenhaus ist ein Fluchtweg und daher aus brandschutztechnischen Gründen von jeglichen Gegenständen freizuhalten.
Es gibt eine Hausordnung, die auch Bestandteil des Mietvertrages ist. Hier finden Sie die aktuelle Fassung der Hausordnung.
Gesetzliche Bestimmungen:
Legionellen sind Bakterien, die sich vornehmlich in warmem Wasser (z.B. zentralen Warmwasserspeichern) bilden. Gesundheitsgefährdend können sie nur für Menschen mit geschwächtem Immunsystem durch Einatmen von Wasserdampf unter 60 °C (z.B. beim Duschen) werden. Um unseren Mietern gesundheitlich unbedenkliches Trinkwasser zur Verfügung stellen zu können, kommen wir unseren Pflichten zur regelmäßigen Überprüfung des Trinkwassers und den möglichen vorbeugenden Maßnahmen selbstverständlich nach.
Falsch! Rauchwarnmelder sind Lebensretter. Viele Menschen erleiden jedes Jahr durch Wohnungsbrände schwerste Verletzungen. Die Zahl der Todesfälle steigt ebenfalls; durch giftigen CO-Rauch und durch Flammen. Nur mit Hilfe der Warnmelder besteht eine höhere Überlebenschance. Aus diesem Grund haben wir unsere Immobilien bereits vor Inkrafttreten der gesetzlichen Verpflichtungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet.
Schäden:
Ein Schaden – gleich welcher Art – ist dem Vermieter unverzüglich zu melden. Dies kann telefonisch, per Mail, Fax oder per Post erfolgen.
Beendigung des Mietverhältnisses:
Eine Rücknahme der Kündigung muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Sollte der Vermieter mit Ihrer Kündigung bereits einen neuen Mietpreis für die Nachvermietung festgelegt haben, wird die Fortsetzung des Mietverhältnisses unter den neuen Konditionen erfolgen.
Die Kündigung des Mietverhältnisses muss in jedem Fall bis zum dritten Werktag eines Monats schriftlich beim Vermieter eingehen, um im gleichen Monat noch berücksichtigt zu werden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es somit nicht auf ihre Absendung, sondern auf ihren Zugang beim Vermieter an.
Wenn Sie eine Wohnung kündigen, werden Sie von uns gebeten, eine Vorabnahme durchführen zu lassen. Hier wird der Zustand der Wohnung geprüft und Ihnen mitgeteilt, welche Arbeiten ggf. von Ihnen bis zur Endabnahme durchgeführt werden müssen. Ein Endabnahmetermin sollte rechtzeitig vereinbart werden und die bei der Vorabnahme aufgenommenen Arbeiten bis zu dem Termin erledigt sein. Die Ihnen bei der Übergabe ausgehändigten Schlüssel müssen vollzählig bei der Endabnahme wieder abgegeben werden. Fehlende Schlüssel müssen ersetzt werden.
Die von Ihnen erteilte Einzugsermächtigung erlischt automatisch mit der Beendigung des Mietverhältnisses. Eine separate Kündigung ist daher nicht erforderlich.
Die von Ihnen eingezahlte Kaution wird auf einem separaten Kautionskonto verwaltet. Grundsätzlich steht dem Vermieter für die zu erstellende Abrechnung ein Zeitraum von 3 bis 6 Monaten zur Verfügung, um zu prüfen, ob etwaige Ansprüche des Vermieters (Mietrückstand, Nachzahlung Betriebskostenabrechnung, ausstehende Renovierungsleistungen) bestehen. Nachdem die Wohnung ordnungsgemäß an den Vermieter zurück gegeben worden ist, wird eine Kautionsabrechnung erstellt.
Beim Tod des Mieters haben Sie als Erbe das Recht, außerordentlich mit gesetzlicher Kündigungsfrist die Wohnung schriftlich zu kündigen. Es ist jedoch als Nachweis eine Kopie der Sterbeurkunde und ggf. des Erbscheines zusammen mit der schriftlichen Kündigung einzureichen.
Noch Fragen offen oder keine passende Antwort gefunden?
Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat telefonisch, via E-Mail oder auf dem schriftlichen Wege zur Seite. Hierzu nutzen Sie bitte unsere entsprechenden Kontaktdaten.